In B.
Hermann S. prozessierte gegen Alma K., die ihn am 23. Oktober 1986 am Zebrastreifen der Harthäuserstraße, Höhe Breier Straße grob fahrlässig gerempelt und auf die zum Glück autofreie Fahrbahn gestoßen haben soll. Erst vier Monate nach Beendigung des Verfahrens und durch einen Zufall stellte sich heraus, dass der Ankläger Hermann S. zur fraglichen Zeit seinen einzigen noch lebenden Schwager in Südafrika besucht hatte.